Allgemeine Geschäfts Bedingungen der
Firma Metallbau Loth
Inhaber: Michael Storch
Demminer Straße 30 - Halle 17
99091 Erfurt
1. Vertragsschluss
1.1. Wird durch die Firma Metallbau Loth ein Angebot abgegeben, sind alle dazugehörigen
Unterlagen wie Berechnungen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben
etc. nur dann maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die
Firma Metallbau Loth behält sich an allen Angebotsunterlagen nebst Kostenvoranschlägen
und Preisberechnungen die Eigentums- und Urheberrechte vor; derartige Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, soweit die Firma Metallbau Loth nicht
ausdrücklich zustimmt. An alle Angebote ist die Firma Metallbau Loth für die Dauer von 3
Wochen ab dem Datum der Angebotserstellung gebunden. Die Bindung entfällt bei
offensichtlichen Unrichtigkeiten wie z. B. Schreib - oder Rechenfehlern.
1.2. Sofern ein Auftrag erteilt wird, ohne dass zu den Angebotsunterlagen abweichende
Angaben mitgeteilt werden, gelten die im Angebot enthaltenen Angaben als vereinbart.
Abweichende Angaben haben auf das Zustandekommen des Vertrages keinen Einfluss,
sofern sich hieraus keine erheblichen Mehr-oder Minderpreise ergeben. Die Firma
Metallbau Loth behält sich eine Nachkalkulation vor. Abweichungen bei Preisangaben
bedürfen stets der Bestätigung durch die Firma Metallbau Loth. A/s Bestätigung des
eigentlichen Vertragsschlusses erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung. (optional)
1.3. Abweichend von den obigen Ausführungen, kommt der Vertrag bei mündlicher
Bestellung, soweit zulässig, mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma
Metall Bau Loth zustande. In diesem Fall gilt der Vertrag mit dem Inhalt der
Auftragsbestätigung geschlossen, sofern der Kunde nicht binnen 3 Werktagen
widerspricht. Für Übermittlungsfehler aller Art, insbesondere bei mündlicher oder
telefonischer Bestellung, trägt der Kunde das Risiko.
2. Vertrags- und Lieferumfang
2.1. Für den Umfang des Vertragsverhältnisses ist der geschlossene Vertrag maßgebend.
Soweit der Auftrag mündlich zustande gekommen ist, gilt die entsprechende
Auftragsbestätigung.
2.2. Der Kunde hat bei schriftlicher Beauftragung etwaige Änderungen oder Abweichungen
gegenüber dem Auftrag binnen 10 Werktagen ab Eingang der Bestätigung mitzuteilen,
andernfalls gilt die Auftragsbestätigung.
2.3. Nachträgliche telefonische oder mündliche Änderungen des Kunden oder
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die
Firma Metallbau Loth. (optional)
2.4. Für Änderungen nach Auftragsbestätigung, die die Einschaltung von Vorlieferanten
erfordern, übernimmt die Firma Metallbau Loth keine Gewähr.
3. Preis und Zahlung
3.1. An Preisangaben in Angeboten hält sich die Firma Metallbau Loth für die Dauer von 3
Monaten gebunden; bei späterer Produktion oder Lieferung wird der am Tage der
Leistungserbringung gültige Materialpreis zugrunde gelegt, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
3.2. Vom Besteller gewünschte Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeiten werden mit den tariflichen Zuschlägen berechnet.
3.3. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist grundsätzlich ab Abnahme bzw.
Warenübergabe fällig. Als Zahlungsziel gilt der in der Rechnung angegebene Termin.
Eventuelle Skonti ergeben sich ebenfalls aus der Rechnung. Skonti werden nur dann
gewährt, wenn der Besteller gegenüber der Firma Metallbau Loth nicht mit der Zahlung
anderer Verbindlichkeiten in Verzug ist. Es bedarf keiner Mahnung, um Zahlungsverzug zu
begründen. Sofern die Zahlung durch Banküberweisung geleistet wird, gilt der Zeitpunkt
der Gutschrift bei der Bank der Verwenderin als Tag der Zahlung.
3.4. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug gemäß Ziffer 3.3 gerät, ist die fällige Forderung
mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
verzinsen. Sofern der Besteller ein Verbraucher ist, ist die Forderung mit 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
verzinsen.
3.5. Die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers, einschließlich
Minderungsansprüchen ist ausgeschlossen, falls sie von der Firma Metallbau Loth nicht
ausdrücklich anerkannt wird oder der Gegenanspruch auf grob fahrlässigem oder
vorsätzlichem Verhalten beruht oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.6. Zahlt der Besteller trotz Fälligkeit nicht, darf die Firma Metallbau Loth die Arbeiten bzw. weitere Lieferungen bis zur Zahlung einstellen.
3.7. Bei Zahlungsverzug oder sonst begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit,
Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden ist die Firma Metallbau Loth,
unbeschadet sonstiger Rechte, befugt, Sicherheiten zu verlangen, insbesondere
selbstschuldnerische Bankbürgschaften, bei denen auf die Einrede der Vorausklage
verzichtet wurde.
3.8. Die Firma Metallbau Loth ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen nach
Baufortschritt oder Umfang der Lieferung zu verlangen.
4. Lieferzeit
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung setzen voraus, dass die
Verzögerung auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Firma Metallbau Loth
zurückgeht.
5. Vorzeitige Kündigung
5.1 . Kündigt der Besteller aus Gründen, die die Firma Metallbau Loth nicht zu vertreten hat,
wird für die Planung, Arbeitsvorbereitungen sowie entgangenen Gewinn 40 % der
Auftragssumme ohne besondere Nachweise berechnet. Die Geltendmachung weiterer
Schäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.2. Die Firma Metallbau Loth ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn
a) der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den
Auftragnehmer außerstande setzt, die Leistung auszuführen oder
b) wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Verzug gerät.
6. Anlieferung, Übergabe und Gefahrübergang
6.1 . Ist eine Versendung der Ware durch die Firma Metallbau Loth gesondert vereinbart,
erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wenn keine andere Vereinbarung
getroffen wurde
6.2. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits vom
Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Besteller über. Lagerkosten gehen zu
Lasten des Bestellers.
6.3. Kann der Gegenstand infolge von Umständen, die die Firma Metallbau Loth nicht zu
vertreten hat, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt oder abgenommen
werden, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem diesem die
Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist.
6.4. Die zu versendenden Waren werden nur dann versichert, wenn dies vom Besteller
ausdrücklich gewünscht wird.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 . Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt
bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen durch den Besteller im Eigentum der Firma
Metallbau Loth. Die gilt auch für Produkte, welche fest verbaut werden.
7.2. Gelieferte Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden, solange
der Eigentumsvorbehalt besteht. Sollte die Ware dennoch veräußert werden, hat der
Besteller den daraus entstehenden Anspruch gegen den Dritten an die Firma Metallbau
Loth abzutreten. Der Besteller hat die Firma Metallbau Loth über die Veräußerung
unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Auskunft zu erteilen, an wen die Ware veräußert
worden ist.
7.3. Bei ganzer oder teilweiser Nichtzahlung hat der Besteller die Ware auf Verlangen
herauszugeben. Die entstehenden Kosten sowie Wertminderung und Abnutzung gehen zu
Lasten des Bestellers
.
8. Gewährleistung
8.1. Ist ein Mangel auf eine fehlerhafte Leistungsbeschreibung, auf Anordnungen des
Bestellers, auf vorgeschriebene Stoffe oder Bauteile oder auf die Beschaffenheit der
Vorleistung eines anderen Unternehmens zurückzuführen, so ist die Firma Metallbau Loth
von der Gewährleistung für diese Mängel frei.
8.2. Die Firma Metallbau Loth haftet nicht für umweltbedingte Beanspruchung, natürliche
Abnutzung und für eventuelle Schäden, die auf falsche oder fehlerhafte Montage von
Dritten, Bedienung, Überbeanspruchung, ungeeignete Betriebs- oder Einbauverhältnisse,
Nichtbeachtung von Betriebsanleitung oder sonstiges Verschulden des Bestellers
zurückzuführen sind.
8.3. Der Besteller hat die Ware bei Anlieferung und Abholung zu kontrollieren. Eventuelle
Mängel sind zu dokumentieren und unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind
unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Die mangelhaften Gegenstände sind zum
Zwecke einer Überprüfung durch die Firma Metallbau Loth bereitzuhalten.
8.4. Bei einfacher Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche durch den Besteller
ausgeschlossen.
8.5. Die Gewährleistung beinhaltet keine Folge- und Montagekosten. Entgangener Gewinn
und Folgeschäden können vom Besteller nicht geltend gemacht werden.
8.6. Abweichende Vereinbarungen können einzelvertraglich vereinbart werden. Diese
bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Lieferungen, Dienstleistungen und Zahlungen ist Erfurt.
9.2. Soweit zulässig ist der Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis
bestehenden Streitigkeiten Erfurt.
10. Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen und Aufträgen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit stets der schriftlichen Niederlegung oder der schriftlichen Bestätigung durch die
Firma Metallbau Loth. Gleiches gilt insbesondere auch für einen Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die
übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame, ebenso eine fehlende
Bestimmung, werden durch diejenigen ersetzt bzw. ergänzt, die nach ihrem
wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen am nächsten
kommt.
Erfurt, 03.01.2022
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